In Deutschland gilt für die gesetzliche Krankenversicherung immer noch Amalgam als Regelversorgung für das Seitenzahngebiet, wobei bei Kindern unter 6 Jahren und Schwangeren die Versorgung mit Amalgam aus ärztlicher Sicht kontraindiziert ist !!! In Ausnahmefällen werden die Kosten durch die Krankenkassen übernommen.
Der Aufwand, der zur korrekten Verarbeitung für diese Füllungsmaterialien getroffen werden muss, ist wesentlich umfangreicher als bei einer Amalgamfüllung. Außerdem sind alle zahnfarbenen Füllungs- und Zubehörmaterialien kostenintensiver als das Amalgam.


Kariöse Zahnkavität nach Entfernung der nicht mehr intakten Amalgamfüllung.
Natürlich gibt es auch hier Unterschiede in der Qualität und im Kostenaufwand der Materialien.
Um Ihnen auch langfristig ein schönes Füllungsergebnis bieten zu können, verwenden wir in unserer Praxis ausschließlich die moderne Generation von zahnfarbenen Füllungsmaterialien:
Porzellanverstärkte Komposite der neuesten Werkstoffklasse, die folgende Vorteile bieten:
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•lange Haltbarkeit durch die Verwendung von mehr als 80% Keramikpartikeln im Füllungswerkstoff
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•die Füllungsfarbe lässt sich sehr gut der Restzahnfarbe anpassen, da die Industrie dieses hochwertige Material in vielen Farben anbietet
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•Verklebung mit der Zahnsubstanz, so dass auch sehr kleine, sehr ungünstig gelegene oder sehr ausgedehnte Defekte perfekt konservierend versorgt werden können und eine Überkronung in vielen Fällen unnötig wird. Das spart Kosten!